Strafverteidiger Mario Jagar

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Sie haben Post vom Amtsgericht bekommen. In dem Brief steht eine Geldstrafe, die Sie bezahlen sollen. Viele denken, das sei wie ein Bußgeld oder ein Strafzettel. Das ist es nicht. Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung. Wenn Sie nichts tun, sind Sie in 2 Wochen vorbestraft.

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Wann haben Sie den Strafbefehl erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt genau 2 Wochen ab Zustellung.

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Sie haben noch fast die gesamte Frist vor sich. Nutzen Sie die Zeit: Eine Nachricht reicht, damit ich den Einspruch fristwahrend einlege und Akteneinsicht beantrage. So verlieren Sie keine Option.

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Je nach Zustelltag bleiben Ihnen noch 8 bis 12 Tage. Das reicht, um alles in Ruhe zu besprechen. Aber die Tage gehen schnell vorbei. Schreiben Sie jetzt, damit nichts verloren geht.

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Auch wenn die 2 Wochen vorbei sein sollten, gibt es in bestimmten Fällen noch Möglichkeiten: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Sie den Strafbefehl nicht rechtzeitig erhalten haben, oder wenn Sie ohne eigenes Verschulden die Frist versäumt haben. Das klären wir im Gespräch.

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Was ist ein Strafbefehl, und warum ist er gefährlich?

Sie haben einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Darin steht eine Geldstrafe in „Tagessätzen". Viele Menschen verwechseln das mit einem Bußgeldbescheid oder einem Strafzettel. Dieser Irrtum kann Ihr Leben verändern.

Strafbefehl

Strafrechtliche Verurteilung

Ein Strafbefehl ist ein Urteil. Er wird vom Amtsgericht erlassen. Wenn Sie nichts dagegen unternehmen, ist er nach 2 Wochen rechtskräftig, genau wie ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung. Sie sind dann vorbestraft. Das steht im Bundeszentralregister und unter Umständen in Ihrem Führungszeugnis.

Bußgeldbescheid

Ordnungswidrigkeit

Ein Bußgeldbescheid (z.B. Blitzer, Falschparken) ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Es gibt keine Vorstrafe, keinen Eintrag im Bundeszentralregister und keine Folgen für Ihr Führungszeugnis.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Dann wird die Verurteilung rechtskräftig. Das bedeutet konkret:

Sie haben einen Eintrag im Bundeszentralregister. Bei mehr als 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung auch im Führungszeugnis. Und bei bestimmten Delikten (Drogen, Alkohol am Steuer) droht zusätzlich der Führerscheinentzug.

Ist die Geldstrafe richtig berechnet?

Oft nicht. Die Geldstrafe im Strafbefehl besteht aus zwei Teilen: der Anzahl der Tagessätze (die Schwere der Tat) und der Höhe eines Tagessatzes (Ihr Einkommen). Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Das Problem: Die Staatsanwaltschaft kennt Ihr Einkommen oft nicht genau und schätzt. Besonders bei Empfängern von Bürgergeld, Studenten, Geringverdienern und Menschen ohne festes Einkommen wird der Tagessatz regelmäßig zu hoch angesetzt.

Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen? Ja, das ist möglich. Deshalb lege ich zuerst fristwahrend Einspruch ein, beantrage dann Akteneinsicht und berate Sie auf Grundlage der Beweislage. So geht keine Frist verloren und Sie treffen eine informierte Entscheidung. Die Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Gerichtstermin problemlos möglich, falls sich nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten als zu schlecht herausstellen.

Wofür haben Sie den Strafbefehl bekommen?

Jedes Delikt hat eigene Risiken und Chancen. Klicken Sie auf Ihre Situation.

Alkohol oder Drogen am Steuer

Betrunken gefahren? Drogenfahrt? Neben der Geldstrafe droht der Führerscheinentzug und eine MPU.

Trunkenheit im Verkehr · E-Scooter · THC am Steuer

Fahrerflucht / Unfallflucht

Vom Unfallort entfernt? Auch ein Parkrempler zählt. Neben der Geldstrafe drohen Führerscheinentzug, Punkte und Regress durch die Versicherung.

Unerlaubtes Entfernen · Parkrempler · Fahrerflucht was tun

Ladendiebstahl

Beim Klauen erwischt? Der Strafbefehl für Ladendiebstahl kann eine Vorstrafe bedeuten, die im Führungszeugnis auftaucht.

Diebstahl · Hausverbot · Strafanzeige Supermarkt

Drogen (BtMG / KCanG)

Cannabis, Kokain, MDMA? In Bayern wird besonders hart durchgegriffen. Selbst ohne Auto gefahren zu sein, droht der Führerscheinentzug.

Cannabis Strafe Bayern · Kokain erwischt · BtMG Anwalt

Schwarzfahren

Wiederholt ohne Ticket erwischt? Der Strafbefehl wegen Erschleichen von Leistungen ist ein Urteil, kein Bußgeld.

Ohne Ticket · Erschleichen von Leistungen · Beförderungserschleichung

Körperverletzung

Schlägerei, Wiesn-Vorfall, Streit eskaliert? Bei Körperverletzung kommt es auf die Beweislage und die Umstände an.

Schlägerei Anzeige · Körperverletzung Strafe · Notwehr

Betrug / Sozialbetrug

Leistungsbetrug, falschen Antrag gestellt, Einkommen nicht gemeldet? Der Strafbefehl enthält oft auch eine Rückforderung der Leistungen.

Jobcenter Betrug · Sozialbetrug Strafe · Bürgergeld

Beleidigung / Bedrohung

WhatsApp-Nachricht, Social Media, Nachbarschaftsstreit? Auch online geäußerte Beleidigungen werden verfolgt.

Beleidigung Strafbefehl · Bedrohung Strafe · Online-Beleidigung

So läuft es ab

1

Erstberatung

Telefonische Erstberatung. Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung.

2

Vollmacht

Sie erteilen die Vollmacht. Ab jetzt wird alles Weitere für Sie übernommen.

3

Einspruch

Fristwahrender Einspruch wird eingelegt und Akteneinsicht beantragt.

4

Akteneinsicht

Prüfung der Strafakte und der Beweislage.

5

Beratung

Sie erhalten eine klare Aussage, was Strafverteidigung in Ihrem Fall erreichen kann.

Strafverteidiger Mario Jagar – Kanzlei Schwert & Schild München

Ihr Anwalt: Mario Jagar

Ich bin Strafverteidiger in München. Meine Kanzlei heißt Schwert & Schild, weil genau das meine Arbeit beschreibt: Angriff und Verteidigung. Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, prüfe ich die Akte und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Häufige Fragen zum Strafbefehl

Ich habe Post vom Amtsgericht bekommen. Was ist das?

Wenn Sie einen gelben Brief vom Amtsgericht erhalten haben, in dem eine Geldstrafe in „Tagessätzen" steht, dann ist das ein Strafbefehl. Das ist kein Bußgeldbescheid und kein Strafzettel. Es ist eine strafrechtliche Verurteilung, die in 2 Wochen rechtskräftig wird, wenn Sie nichts unternehmen.

Kommt das in mein Führungszeugnis?

Das hängt von der Höhe der Geldstrafe ab:

  • Bis 90 Tagessätze (Ersttat): Wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen, steht aber im Bundeszentralregister.
  • Mehr als 90 Tagessätze oder bei Vorstrafen: Erscheint im Führungszeugnis.
Kann die Strafe nach dem Einspruch höher ausfallen?

Ja. Deshalb ist der richtige Ablauf so wichtig: Ich lege zuerst fristwahrend Einspruch ein, beantrage Akteneinsicht und berate Sie dann auf Grundlage der Akte. Die Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Gerichtstermin problemlos möglich, falls sich nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten als zu schlecht herausstellen.

Was kostet mich das?

Die Strafbefehlsprüfung kostet 349 €. Darin enthalten: Fristwahrender Einspruch, Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage und Beratung zur Strafverteidigung. Wenn Sie mich darüber hinaus mit der Vertretung beauftragen, fällt ein separates Honorar an, das besprechen wir vorher transparent.

Muss ich für den Einspruch vor Gericht erscheinen?

Wenn der Einspruch zu einer Hauptverhandlung führt: ja. Aber das ist nicht immer der Fall. Ein Einspruch kann auch ohne Verhandlung zur Anpassung des Strafbefehls führen. Was in Ihrem Fall am wahrscheinlichsten ist, klären wir in der Prüfung.

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Strafbefehl in Bayern: Was die meisten nicht wissen

In Bayern werden jährlich über 110.000 Menschen strafrechtlich verurteilt. Der Großteil davon per Strafbefehl, ganz ohne Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft München I, Bayerns größte Anklagebehörde, bearbeitet allein 117.532 Ermittlungsverfahren pro Jahr. Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, sind Sie nicht allein. Aber Sie sollten wissen, was auf dem Spiel steht.

Warum Bayern härter bestraft als andere Bundesländer

Bayerns Justiz verfolgt Straftäter nach eigener Aussage „entschlossen und konsequent". Was das in der Praxis bedeutet: Verfahren werden seltener eingestellt als in anderen Bundesländern. Die Hürden für eine Einstellung sind hoch, und die Staatsanwaltschaften beantragen häufiger Strafbefehle.

Für Sie als Beschuldigten bedeutet das: Ein Strafbefehl in Bayern ist kein Versehen. Er ist das Ergebnis einer Staatsanwaltschaft, die konsequent verfolgt. Aber genau deshalb ist auch die Kontrolle durch einen Anwalt wichtig, denn wo viel verfolgt wird, passieren auch Fehler.

Der häufigste Fehler: den Strafbefehl für eine Strafanzeige halten

Ich erlebe es regelmäßig: Mandanten kommen zu mir und sagen, sie hätten „so eine Strafanzeige vom Gericht" bekommen. Oder „einen Brief, dass ich Geld bezahlen soll". Viele verstehen den Unterschied zwischen einem Bußgeldbescheid und einem Strafbefehl nicht. Das ist kein Vorwurf. Das Dokument ist in Juristendeutsch geschrieben und für Laien schwer verständlich.

Der entscheidende Unterschied: Ein Bußgeld (Blitzer, Falschparken, zu schnell gefahren) ist eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt keine Vorstrafe. Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung. Er steht im Bundeszentralregister. Er kann im Führungszeugnis auftauchen. Er kann Ihren Beruf, Ihren Aufenthaltsstatus oder Ihre Fahrerlaubnis gefährden.

Alkohol am Steuer: Führerschein weg, was tun?

Betrunken gefahren und erwischt? Wer mit Alkohol am Steuer auffällt und dabei Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Straftat nach § 316 StGB. Die Folge nach § 69 StGB: Führerscheinentzug, Sperrfrist und anschließend eine MPU. München verzeichnet jährlich rund 560 Alkoholunfälle. Bayernweit gibt es über 16.000 Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr.

Der Strafbefehl enthält dann typischerweise eine Geldstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist. Danach kommt die MPU. Meistens ist nicht die Geldstrafe das eigentliche Problem, sondern der Verlust der Fahrerlaubnis. Ich zeige meinen Mandanten, wie sie schnellstmöglich wieder am Straßenverkehr teilnehmen können.

Schwarzfahren: Strafbefehl statt Bußgeld

Wer wiederholt ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, muss mit einer Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) rechnen. Viele Betroffene sind junge Menschen, Studenten oder Geringverdiener. Die Ironie: Wer die Geldstrafe dann auch nicht bezahlen kann, dem droht Ersatzfreiheitsstrafe.

Strafbefehl erhalten? Termin vereinbaren.

Die Frist läuft. Ich sage Ihnen sofort, ob sich ein Einspruch lohnt.

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  • 1 Sie schreiben mir per SMS. Ich melde mich innerhalb einer Stunde bei Ihnen.
  • 2 Ich sage Ihnen sofort, ob ein Einspruch sinnvoll erscheint und was er kostet.
  • 3 Wenn Sie wollen, lege ich noch am selben Tag fristwahrend Einspruch ein.
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