Strafbefehl erhalten?
Nicht einfach bezahlen.
Sie haben Post vom Amtsgericht bekommen. In dem Brief steht eine Geldstrafe, die Sie bezahlen sollen. Viele denken, das sei wie ein Bußgeld oder ein Strafzettel. Das ist es nicht. Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung. Wenn Sie nichts tun, sind Sie in 2 Wochen vorbestraft.
- Sofortiger Einspruch zur Fristwahrung
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
- Klare Empfehlung, verständlich, ohne Juristendeutsch
Wann haben Sie den Strafbefehl erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt genau 2 Wochen ab Zustellung.
Gut, dass Sie jetzt schon handeln.
Sie haben noch fast die gesamte Frist vor sich. Nutzen Sie die Zeit: Ein Anruf reicht, damit ich den Einspruch fristwahrend einlege und Akteneinsicht beantrage. So verlieren Sie keine Option.
Jetzt anrufenNoch genug Zeit – aber warten Sie nicht länger.
Je nach Zustelltag bleiben Ihnen noch 8 bis 12 Tage. Das reicht, um alles in Ruhe zu besprechen. Aber die Tage gehen schnell vorbei. Rufen Sie jetzt an, damit nichts verloren geht.
Jetzt anrufenEs wird knapp. Handeln Sie heute.
Ihre Frist läuft in den nächsten Tagen ab. Ein Einspruch muss schriftlich beim Gericht eingehen, bevor die 2 Wochen um sind. Rufen Sie jetzt an – ich kann den Einspruch noch heute fristwahrend einlegen.
Sofort anrufenRufen Sie trotzdem an.
Auch wenn die 2 Wochen vorbei sein sollten, gibt es in bestimmten Fällen noch Möglichkeiten: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Sie den Strafbefehl nicht rechtzeitig erhalten haben, oder wenn Sie ohne eigenes Verschulden die Frist versäumt haben. Das klären wir im Gespräch.
Jetzt anrufen – kostenlose ErsteinschätzungWas ist ein Strafbefehl, und warum ist er gefährlich?
Sie haben einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Darin steht eine Geldstrafe in „Tagessätzen". Viele Menschen verwechseln das mit einem Bußgeldbescheid oder einem Strafzettel. Dieser Irrtum kann Ihr Leben verändern.
Strafrechtliche Verurteilung
Ein Strafbefehl ist ein Urteil. Er wird vom Amtsgericht erlassen. Wenn Sie nichts dagegen unternehmen, ist er nach 2 Wochen rechtskräftig, genau wie ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung. Sie sind dann vorbestraft. Das steht im Bundeszentralregister und unter Umständen in Ihrem Führungszeugnis.
Ordnungswidrigkeit
Ein Bußgeldbescheid (z.B. Blitzer, Falschparken) ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Es gibt keine Vorstrafe, keinen Eintrag im Bundeszentralregister und keine Folgen für Ihr Führungszeugnis.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Dann wird die Verurteilung rechtskräftig. Das bedeutet konkret:
Sie haben einen Eintrag im Bundeszentralregister. Bei mehr als 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung auch im Führungszeugnis. Und bei bestimmten Delikten (Drogen, Alkohol am Steuer) droht zusätzlich der Führerscheinentzug.
Ist die Geldstrafe richtig berechnet?
Oft nicht. Die Geldstrafe im Strafbefehl besteht aus zwei Teilen: der Anzahl der Tagessätze (die Schwere der Tat) und der Höhe eines Tagessatzes (Ihr Einkommen). Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Das Problem: Die Staatsanwaltschaft kennt Ihr Einkommen oft nicht genau und schätzt. Besonders bei Empfängern von Bürgergeld, Studenten, Geringverdienern und Menschen ohne festes Einkommen wird der Tagessatz regelmäßig zu hoch angesetzt.
Wofür haben Sie den Strafbefehl bekommen?
Jedes Delikt hat eigene Risiken und Chancen. Klicken Sie auf Ihre Situation.
Alkohol oder Drogen am Steuer
Betrunken gefahren? Drogenfahrt? Neben der Geldstrafe droht der Führerscheinentzug und eine MPU.
Fahrerflucht / Unfallflucht
Vom Unfallort entfernt? Auch ein Parkrempler zählt. Neben der Geldstrafe drohen Führerscheinentzug, Punkte und Regress durch die Versicherung.
Ladendiebstahl
Beim Klauen erwischt? Der Strafbefehl für Ladendiebstahl kann eine Vorstrafe bedeuten, die im Führungszeugnis auftaucht.
Drogen (BtMG / KCanG)
Cannabis, Kokain, MDMA? In Bayern wird besonders hart durchgegriffen. Selbst ohne Auto gefahren zu sein, droht der Führerscheinentzug.
Schwarzfahren
Wiederholt ohne Ticket erwischt? Der Strafbefehl wegen Erschleichen von Leistungen ist ein Urteil, kein Bußgeld.
Körperverletzung
Schlägerei, Wiesn-Vorfall, Streit eskaliert? Bei Körperverletzung kommt es auf die Beweislage und die Umstände an.
Betrug / Sozialbetrug
Leistungsbetrug, falschen Antrag gestellt, Einkommen nicht gemeldet? Der Strafbefehl enthält oft auch eine Rückforderung der Leistungen.
Beleidigung / Bedrohung
WhatsApp-Nachricht, Social Media, Nachbarschaftsstreit? Auch online geäußerte Beleidigungen werden verfolgt.
So läuft es ab
Erstberatung
Telefonische Erstberatung. Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung.
Vollmacht
Sie erteilen die Vollmacht. Ab jetzt wird alles Weitere für Sie übernommen.
Einspruch
Fristwahrender Einspruch wird eingelegt und Akteneinsicht beantragt.
Akteneinsicht
Prüfung der Strafakte und der Beweislage.
Beratung
Sie erhalten eine klare Aussage, was Strafverteidigung in Ihrem Fall erreichen kann.
Ihr Anwalt: Mario Jagar
Ich bin Strafverteidiger in München und vertrete Mandanten in ganz Bayern. Meine Kanzlei heißt Schwert & Schild, weil genau das meine Arbeit beschreibt: Angriff und Verteidigung. Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, prüfe ich die Akte und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt.
Häufige Fragen zum Strafbefehl
Ich habe Post vom Amtsgericht bekommen. Was ist das?
Wenn Sie einen gelben Brief vom Amtsgericht erhalten haben, in dem eine Geldstrafe in „Tagessätzen" steht, dann ist das ein Strafbefehl. Das ist kein Bußgeldbescheid und kein Strafzettel. Es ist eine strafrechtliche Verurteilung, die in 2 Wochen rechtskräftig wird, wenn Sie nichts unternehmen.
Bin ich dann vorbestraft?
Ja. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig wird (nach 2 Wochen ohne Einspruch oder nach Bezahlung), haben Sie eine Vorstrafe. Diese wird im Bundeszentralregister eingetragen. Bei mehr als 90 Tagessätzen erscheint sie auch im Führungszeugnis.
Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht bezahlen kann?
Wenn Sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, droht Ersatzfreiheitsstrafe. Das bedeutet: Für jeweils zwei nicht bezahlte Tagessätze müssen Sie einen Tag ins Gefängnis. Es gibt aber Möglichkeiten, das zu vermeiden: Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit oder ein Einspruch, der die Strafe reduziert.
Kommt das in mein Führungszeugnis?
Das hängt von der Höhe der Geldstrafe ab:
- Bis 90 Tagessätze (Ersttat): Wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen, steht aber im Bundeszentralregister.
- Mehr als 90 Tagessätze oder bei Vorstrafen: Erscheint im Führungszeugnis.
Verliere ich meinen Führerschein?
Bei bestimmten Delikten ja. Insbesondere bei:
- Alkohol am Steuer mit Ausfallerscheinungen (§ 316 StGB): Führerscheinentzug + Sperrfrist + MPU
- Fahrerflucht: Führerscheinentzug + Punkte
- BtMG Konsum (auch ohne Auto): Fahrerlaubnisbehörde wird Führerschein entziehen
Kann die Strafe nach dem Einspruch höher ausfallen?
Ja. Deshalb ist der richtige Ablauf so wichtig: Ich lege zuerst fristwahrend Einspruch ein, beantrage Akteneinsicht und berate Sie dann auf Grundlage der Akte. Der Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn sich herausstellt, dass er nicht sinnvoll ist.
Was kostet mich das?
Die Strafbefehlsprüfung kostet 349 €. Darin enthalten: Fristwahrender Einspruch, Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage und Beratung zur Strafverteidigung. Wenn Sie mich darüber hinaus mit der Vertretung beauftragen, fällt ein separates Honorar an, das besprechen wir vorher transparent. Für Empfänger von Bürgergeld oder mit geringem Einkommen gibt es den Service für 200 €. Lohnt sich besonders.
Wie kann ich den Strafbefehl einreichen?
Senden Sie mir einfach den Strafbefehl direkt an email@pflichtverteidiger.bayern. Oder Sie rufen an und wir besprechen alles Weitere. Das Gespräch kann persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videocall stattfinden.
Muss ich für den Einspruch vor Gericht erscheinen?
Wenn der Einspruch zu einer Hauptverhandlung führt: ja. Aber das ist nicht immer der Fall. Ein Einspruch kann auch ohne Verhandlung zur Anpassung des Strafbefehls führen. Was in Ihrem Fall am wahrscheinlichsten ist, klären wir in der Prüfung.
Strafbefehl in Bayern: Was die meisten nicht wissen
In Bayern werden jährlich über 110.000 Menschen strafrechtlich verurteilt. Der Großteil davon per Strafbefehl, ganz ohne Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft München I, Bayerns größte Anklagebehörde, bearbeitet allein 117.532 Ermittlungsverfahren pro Jahr. Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, sind Sie nicht allein. Aber Sie sollten wissen, was auf dem Spiel steht.
Warum Bayern härter bestraft als andere Bundesländer
Bayerns Justiz verfolgt Straftäter nach eigener Aussage „entschlossen und konsequent". Was das in der Praxis bedeutet: Verfahren werden seltener eingestellt als in anderen Bundesländern. Die Hürden für eine Einstellung sind hoch, und die Staatsanwaltschaften beantragen häufiger Strafbefehle, wo anderswo das Verfahren gegen Auflage eingestellt würde.
Für Sie als Beschuldigten bedeutet das: Ein Strafbefehl in Bayern ist kein Versehen. Er ist das Ergebnis einer Staatsanwaltschaft, die konsequent verfolgt. Aber genau deshalb ist auch die Kontrolle durch einen Anwalt wichtig, denn wo viel verfolgt wird, passieren auch Fehler.
Der häufigste Fehler: den Strafbefehl für eine Strafanzeige halten
Ich erlebe es regelmäßig: Mandanten kommen zu mir und sagen, sie hätten „so eine Strafanzeige vom Gericht" bekommen. Oder „einen Brief, dass ich Geld bezahlen soll". Viele verstehen den Unterschied zwischen einem Bußgeldbescheid und einem Strafbefehl nicht. Das ist kein Vorwurf. Das Dokument ist in Juristendeutsch geschrieben und für Laien schwer verständlich.
Der entscheidende Unterschied: Ein Bußgeld (Blitzer, Falschparken, zu schnell gefahren) ist eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt keine Vorstrafe. Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung. Er steht im Bundeszentralregister. Er kann im Führungszeugnis auftauchen. Er kann Ihren Beruf, Ihren Aufenthaltsstatus oder Ihre Fahrerlaubnis gefährden.
Alkohol am Steuer: Führerschein weg, was tun?
Betrunken gefahren und erwischt? Wer mit Alkohol am Steuer auffällt und dabei Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Straftat nach § 316 StGB. Die Folge nach § 69 StGB: Führerscheinentzug, Sperrfrist und anschließend eine MPU. München verzeichnet jährlich rund 560 Alkoholunfälle. Bayernweit gibt es über 16.000 Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr.
Der Strafbefehl enthält dann typischerweise eine Geldstrafe, den Führerscheinentzug und eine Sperrfrist. Danach kommt die MPU. Wenn der Tagessatz falsch berechnet ist, lässt sich die Geldstrafe durch Einspruch reduzieren.
Schwarzfahren: Strafbefehl statt Bußgeld
Wer wiederholt ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, muss mit einer Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) rechnen. Viele Betroffene sind junge Menschen, Studenten oder Geringverdiener. Die Ironie: Wer die Geldstrafe dann auch nicht bezahlen kann, dem droht Ersatzfreiheitsstrafe.
Strafbefehl erhalten? Jetzt anrufen.
Die Frist läuft. Ich sage Ihnen sofort, ob sich ein Einspruch lohnt – egal wo in Bayern Sie sind.