Rechtsanwalt Mario Jagar, Ihr Pflichtverteidiger in München
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Pflichtverteidiger in München

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Sie haben gerade die schlimmste Nachricht Ihres Lebens bekommen. Ein Strafverfahren fühlt sich an, als würde sich der Boden unter Ihren Füßen öffnen. Ihr Job, Ihr Ruf, Ihre Familie: plötzlich steht alles auf dem Spiel.
In Bayern werden nur 2 von 100 Angeklagten freigesprochen.* Aber Verurteilung ist nicht gleich Verurteilung. Das richtige Vorgehen in den nächsten Tagen entscheidet, wie diese Sache für Sie ausgeht.
* Bayerisches Landesamt für Statistik, 2024

Ich verteidige. Jeden Tag. Nur Strafrecht.

  • Rechtsanwalt Mario Jagar
  • Allgemeines Strafrecht
  • BtMG und KCanG
  • Vermögensdelikte und Sozialbetrug

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T
Tanja
vor 4 Tagen
Herr Rechtsanwalt Jagar ist ein hervorragender Strafverteidiger, den ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen kann. Seine Arbeit war jederzeit zuverlässig, professionell sehr präzise und für mich sehr transparent. Besonders beeindruckt hat mich die akkurate Vorbereitung und die ruhige, souveräne Art.
C
Christoph
vor 6 Monaten
Ich kann die Kanzlei Schwert und Schild in München und insbesondere Herrn Rechtsanwalt Mario Jagar uneingeschränkt empfehlen. Schon beim ersten Gespräch hatte ich das Gefühl, in den besten Händen zu sein. Herr Jager überzeugt durch seine hohe Fachkompetenz, seine ruhige und verständliche Art.
D
Der_Berg_69
vor 8 Monaten
Anfangs war ich bei einem anderem Anwalt, ich hatte immer das Gefühl alleine gelassen zu werden. Ich habe mich dann an den Rechtsanwalt Schwert & Schild an Herrn Jagar gewendet, der mich bestes vertreten hat. Herr Jagar hat ein sehr gutes Fachwissen. Er war immer erreichbar, ist heute zu Tage eine Seltenheit geworden.
M
Michelle Zdelar
vor 8 Monaten
Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Die Beratung war klar, verständlich und immer lösungsorientiert. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
M
Markus RYBA
vor 7 Monaten
Super Anwalt! Hat mir und meinem Vater geholfen aus einer, aus meiner Sicht ausweglosen Sache, herauszukommen! Super Rechtswissen und sehr motiviert!!!! Volle Weiterempfehlung und 6 von 5 Sternen!
H
Hans-Jürgen Schorsten
vor einem Monat
Guter Strafverteidiger.
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Wichtige Tipps im Strafverfahren

Beschuldigte in einem Strafverfahren sollten einige Dinge beachten. Die wichtigsten Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt.

⚠️ Regel Nr. 1: Es geht um Ihre Zukunft.

Ein Strafverfahren ist eine psychologische Ausnahmesituation. Ab diesem Moment bilden Sie und ich ein Team. Ich übernehme Ihre Verteidigung und die gesamte Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, damit Sie den Kopf frei haben für Ihr Leben, Ihre Familie und Ihren Beruf.

⚠️ Regel Nr. 2: Schweigen Sie zur Sache

Machen Sie keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei. Sprache ist Interpretation. Eine Aussage wird schnell missverstanden und als Geständnis gewertet. Die Polizei wird Sie mit ungenauen oder sogar falschen Informationen konfrontieren. Das soll Sie dazu verleiten, die Beamten zu korrigieren. Sie sollen erzählen, wie es "wirklich" gewesen ist. So werden Sie in ein Gespräch verwickelt. Das kann niemals gut für Sie ausgehen. Vertrauen Sie nicht der Polizei. Bleiben Sie passiv. Sagen Sie nichts.

⚠️ Regel Nr. 3: Unterschreiben Sie nichts

Wenn Ihnen die Beamten ein Formular zum Unterschreiben geben: Unterschreiben Sie es nicht. Diese Formulare haben Felder zum Ankreuzen. Meistens sind diese Felder für den Beschuldigten nachteilig vorausgefüllt oder formuliert. Leisten Sie keine Unterschrift ohne Ihren Anwalt.

⚠️ Regel Nr. 4: Das Smartphone ist ein Verräter

Gesichtserkennung und Fingerabdrucksensoren ermöglichen der Polizei problemlos den sofortigen Zugriff auf das Telefon. Verwenden Sie eine PIN. Die Polizei darf Sie nicht zwingen, die PIN einzugeben.

⚠️ Regel Nr. 5: Vorsicht bei Drogendelikten

Wenn Sie leichtfertig den Konsum von Betäubungsmitteln "zum Eigenverbrauch" zugeben, dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie machen sich mit so einer Aussage nur Probleme, die oft schwerwiegender sind als das Strafverfahren selbst (MPU, Führerscheinentzug).

Auch abends & am Wochenende

FAQ: Pflichtverteidigung in München

Wie finde ich den richtigen Anwalt für mein Verfahren?

Nach dem „besten Strafverteidiger in München" zu suchen, wird Ihnen leider nicht viel helfen. Die meisten Menschen brauchen in einer Krise nicht den teuersten Anwalt, sondern den richtigen Anwalt.

Ein guter Verteidiger zeichnet sich dadurch aus, dass er Ihr Recht und Ihr Vermögen nach diesen drei Prinzipien schützt:

• Verhältnismäßigkeit: Anwaltskosten dürfen den drohenden Schaden (z. B. eine Geldstrafe) niemals übersteigen.
• Schnelligkeit: Ein frühes Eingreifen verhindert oft langwierige und teure Verfahren.
• Ergebnisorientierung: Das Ziel ist die Einstellung oder Minimierung der Strafe.

Welche Strafe droht einem Täter?

Grundsätzlich drohen nach dem Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Daneben droht der Entzug der Fahrerlaubnis und Einziehung der Taterträge. Außerdem ein Eintrag in das Bundeszentralregister.

Was ist der Unterschied zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach Ihrem Einkommen. Eine Freiheitsstrafe ist ein Gefängnisaufenthalt, der unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Wie hoch ist ein Tagessatz bei einer Geldstrafe?

Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 60 Tagessätzen beträgt die Gesamtstrafe etwa zwei Monatsgehälter.

Wann kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Eine Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahre kann in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Delikten mit einer Mindeststrafe von drei Jahren oder mehr (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) ist keine Bewährung möglich.

Was bringt mir ein Anwalt?

Die Verhängung einer Strafe durch Urteil oder Strafbefehl ist an gesetzlich geregelte Voraussetzungen geknüpft. Strafverfahren sind für den Staat ein Massengeschäft. Richter und Staatsanwälte haben viel Arbeit und wenig Zeit. Wehrlose Beschuldigte enden als leichte Beute. Was ändert sich daran durch einen Anwalt? Selbst wenn die Tat eindeutig nachweisbar ist, kann ein Anwalt bei leichter bis mittlerer Kriminalität eine Einstellung, z.B. gegen Geldauflage, erreichen. Bei schwerer Kriminalität, wie etwa dem Handel in nicht geringer Menge, geht es um die Bewährungsstrafe und die Einziehung der Taterträge. Der Staat wird versuchen, Sie möglichst lange einzusperren. Zusätzlich will der Staat die Tatbeute (z. B. mit BTM gemachter Umsatz). Auch wenn das Geld längst weg ist. Spätestens jetzt sollten Sie Schwert & Schild anrufen. Es geht um Ihre Zukunft.

Was ist schwere Kriminalität und was ist es nicht?

Zur schweren Kriminalität zählen Straftaten, für die das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorschreibt. Das sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Beispiele:
1. Handel in nicht geringer Menge nach § 29a BtMG. Dafür gibt es mindestens ein Jahr Gefängnisstrafe. Das ist ein Verbrechen.
2. Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB. Dafür gibt es höchstens ein Jahr Gefängnisstrafe. Das ist ein Vergehen.

Warum ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen so wichtig?

Bei einem Vergehen kann das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. Bei einem Verbrechen gibt es nur die Möglichkeit der Einstellung aus Mangel an Beweisen oder Anklage. Mit der Anklage wird das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet. In Bayern enden nur 2 % der Verfahren mit einem Freispruch. Sie können die Zahlen hier nachprüfen: Statistischer Bericht 2024 (PDF Seite 15)

Was ist mit dem Führerschein?

Die Behörden werden gnadenlos versuchen, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht müssen Sie den Führerschein häufig abgeben.
Achtung bei Betäubungsmitteln! Wer den Konsum von BtM (Kokain, MDMA etc.) einräumt, der schreddert damit seine Fahrerlaubnis. Das ist kein Scherz. Eine Line Koks im Wohnzimmer gezogen und der Lappen ist weg.

Was gibt es für Strafverteidiger?

Es gibt Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Jeder darf sich seinen Anwalt zur Verteidigung auswählen (Wahlverteidiger). Die Pflichtverteidigung hängt von bestimmten weiteren Voraussetzungen ab.

Wer bekommt einen Pflichtverteidiger?

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern von der Schwere des Tatvorwurfs.
Beispiel: Die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe droht. Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen eher nicht vor bei einer drohenden Geldstrafe. Ich erkläre Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kann ich meinen Verteidiger selbst auswählen?

Ja. Innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist können Sie einen Pflichtverteidiger selbst benennen. Andernfalls wählt das Amtsgericht bzw. Landgericht München den Pflichtverteidiger aus. Sie sollten Ihren Anwalt immer selbst auswählen!

Entstehen mir eigene Kosten bei Pflichtverteidigung?

Die Vergütung des Pflichtverteidigers ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Der Anwalt wird nicht pro Stunde bezahlt. Das Gesetz sieht für jede Tätigkeit einen festen Geldbetrag vor. Bei einer Verteidigung vor dem Schöffengericht gibt es vier Kostenblöcke: Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Auslagen. Ab der Anklage zum Schöffengericht fallen Kosten von ca. 634,00 € an. Die Staatskasse streckt die Kosten vor. Werden Sie verurteilt, fordert der Staat die Kosten zurück. Werden Sie freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten endgültig.

Ist ein Pflichtverteidiger günstiger als ein Wahlverteidiger?

Ja. Für dasselbe Verfahren vor dem Schöffengericht erhält ein Pflichtverteidiger nach dem RVG ca. 634,00 €, ein Wahlverteidiger 788,00 €. Bei einer Vergütung auf Stundenbasis ist die Grenze nach oben hin offen. Das ist deswegen wichtig, weil nur 2 von 100 Angeklagten freigesprochen werden. Die übergroße Mehrheit der Angeklagten muss ihre Anwaltskosten am Ende selbst tragen.

Gibt es einen Pflichtverteidiger bei Verkehrsdelikten?

Meistens nicht. Es werden aber Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Angeklagte beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Bei Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), verbotenem Kfz-Rennen (§ 315d StGB) und Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Das trifft Berufskraftfahrer extrem. Der Pflichtverteidiger wird bestellt, weil es um die berufliche Existenz geht.

Kann für mein Kind ein Pflichtverteidiger bestellt werden?

Ja. Ein großes Tätigkeitsfeld der Pflichtverteidigung ist das Jugendstrafrecht. Sie sollten unbedingt einen Pflichtverteidiger für Ihr Kind beantragen. Das Gesetz handhabt die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafrecht großzügiger als bei Erwachsenen (vgl. § 68 JGG) und der Pflichtverteidiger muss früher bestellt werden (§ 68a JGG). Auch die Regelungen zu den Kosten des Verfahrens sind für den jugendlichen Angeklagten besser (§ 74 JGG). Leider wird das von der Polizei häufig ignoriert. Falls Ihr Kind in Konflikt mit der Polizei geraten sollte, wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen Anwalt.

Ich bekomme Grundsicherung und kann mir keinen Anwalt leisten. Was soll ich tun?

Beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Im Strafrecht bekommen Sie nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Beratungshilfegesetz einen Schein für die außergerichtliche Beratung. Der Anwalt darf Sie damit nicht vertreten, aber er kann Ihnen sagen, was Sie zur Reduzierung der Strafe machen können. Meistens geht es um eine Geldstrafe bei einem Strafbefehl. Der Anwalt zeigt Ihnen, wie Sie die Geldstrafe reduzieren können. Falls bei Ihnen neben der Geldstrafe auch die Einziehung der Taterträge angeordnet wird, dann gibt es die Möglichkeit auf einen Pflichtverteidiger. Also wenn der Staat von Ihnen verlangt, die Beute zurückzuzahlen.

Kann ich meinen aktuellen Pflichtverteidiger wechseln?

Einfach ist das nur, wenn der Angeklagte einen neuen Verteidiger für die Revision beauftragen will. Ansonsten sieht § 143a StPO wenige Möglichkeiten für den Pflichtverteidigerwechsel vor. Meistens ist die Bestellung des Pflichtverteidigers eine Bindung für das gesamte Strafverfahren. Das ist bitter, wenn bei einer Beschuldigtenvernehmung nach einer Festnahme oder bei der Vorführung vor den Haftrichter ein vom Gericht ausgesuchter Pflichtverteidiger genommen und vorschnell ein Geständnis abgelegt wird. Wer im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgibt, kann sich die Strafverteidigung insgesamt sparen. Wichtig: Wenn das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite stellt, dann haben Sie drei Wochen Zeit für einen Wechsel.

Was ist der Haken an der Sache?

Der Rechtsanwalt ist kein Fachanwalt. Für Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Völkerstrafrecht ist Schwert & Schild nicht die richtige Kanzlei.

Wo befindet sich die Kanzlei?

Die Kanzlei Schwert & Schild befindet sich in der Arnulfstraße 195, 80634 München (Haltestelle Briefzentrum).

Rechtsanwaltskammer München

Warum ist Schwert & Schild die richtige Kanzlei für Sie?

Absolute Diskretion

Niemand in Ihrer Stadt muss erfahren, dass Sie einen Strafverteidiger brauchen. Kein Besuch in einer lokalen Kanzlei, kein Zufall im Wartezimmer. Beratung per Telefon, Video oder verschlüsselte Kommunikation.

Kompromisslose Verteidigung

Strafverteidiger sind die Rüstkammer der Bürgerrechte.
Diese Kanzlei lebt für den Kampf ums Recht gegen die staatliche Machtüberschreitung. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, gehen Sie zu einem Strafverteidiger.
Vertrauen Sie im kommenden Konflikt auf Schwert & Schild!

Bayernweit im Einsatz

Wettbewerb schafft Auswahl und damit bessere Angebote für Mandanten. Wer überregional tätig ist, überzeugt nicht durch Nähe, sondern durch Leistung.

Grundsätzliches zur Pflichtverteidigung

Das Strafverfahren durchläuft drei Stationen: Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. In München führt die Staatsanwaltschaft (am Landgericht München I oder II) als „Herrin des Verfahrens" die Ermittlungen.

Auf Ihrer Seite steht der Strafverteidiger. Grundsätzlich ist die Wahl eines Anwalts freiwillig. Doch der Gesetzgeber hat erkannt: Manche Situationen sind so brenzlig, dass eine Verteidigung zwingend notwendig ist. Das Gesetz spricht von notwendiger Verteidigung (§ 140 Strafprozessordnung).

Wann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Entscheidend ist allein die Schwere des Vorwurfs oder eine Einschränkung Ihrer Verteidigungsfähigkeit. Typische Fälle in München sind:

  • Untersuchungshaft (z.B. JVA Stadelheim), Haftbeschwerde und Haftprüfung.
  • Unterbringung (z.B. Isar-Amper-Klinikum München-Ost, Haar).
  • Es droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr.
  • Anklage wegen eines Verbrechenstatbestands (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe).

Amtsgericht oder Landgericht: Wo wird verhandelt?

Die Weichenstellung erfolgt oft über das Gericht:

Strafrichter (Amtsgericht)

Hier geht es meist um Geldstrafen oder kleinere Delikte. Ein Pflichtverteidiger ist hier selten notwendig.

Schöffengericht & Strafkammern

Hier wird es ernst. Wenn Anklage zum Schöffengericht oder Landgericht erhoben wird, rechnet die Justiz mit schweren Konsequenzen (Freiheitsstrafe, Berufsverbot). Hier schreibt das Gesetz zwingend die Mitwirkung eines Verteidigers vor.

Praxisbeispiel: Betäubungsmittelstrafrecht

Ein klassisches Beispiel ist der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

  • Der "normale" Handel: Nach § 29 BtMG drohen Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft.
  • Die "nicht geringe Menge": Wer mit einer nicht geringen Menge handelt (§ 29a BtMG), begeht ein Verbrechen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. Hier muss sofort ein Pflichtverteidiger bestellt werden, da es um eine Straferwartung von 1 bis 15 Jahren geht. In solchen Verfahren geht es um Ihre Existenz.

Wählen Sie Ihren Anwalt selbst aus!

Wenn Sie die Frist zur Benennung eines Pflichtverteidigers verstreichen lassen, wählt das Gericht einen Anwalt für Sie aus. Kommen Sie dem Gericht zuvor. Wenn Sie mich benennen, beantrage ich als Ihr Wunschverteidiger die Beiordnung beim zuständigen Gericht (§ 141 Strafprozessordnung).

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Die Vergütung des Pflichtverteidigers ist gesetzlich geregelt. Das Gesetz heißt Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Anwalt wird nicht pro Stunde bezahlt. Das Gesetz sieht für jede Tätigkeit des Pflichtverteidigers einen festen Geldbetrag vor. Bei einer Verteidigung vor dem Schöffengericht gibt es meistens vier Kostenblöcke: Die Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in die Akte. Die Verfahrensgebühr für die Kommunikation mit dem Gericht. Die Terminsgebühr fällt pro Gerichtstermin an. Dazu kommen Auslagen. Wird der Pflichtverteidiger ab der Anklage zum Schöffengericht beauftragt, fallen Kosten von ca. 634,00 € an.

Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger: Was kostet mehr? Die Beiordnung als Pflichtverteidiger ist hinsichtlich der Anwaltskosten günstiger als ein Wahlverteidiger. Für dasselbe Verfahren vor dem Schöffengericht erhält ein Wahlverteidiger nach dem RVG 788,00 €. Bei einer Vergütung auf Stundenbasis ist die Grenze nach oben hin offen. Das ist für Sie als Mandant deswegen wichtig, weil nur 2 von 100 Angeklagten freigesprochen werden. Die übergroße Mehrheit der Angeklagten muss ihre Anwaltskosten am Ende selbst tragen.

Wer zahlt? Der Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers richtet sich gegen die Staatskasse, nicht gegen Sie. Sie müssen keinen Vorschuss leisten. Werden Sie verurteilt, fordert der Staat die vorgestreckten Kosten von Ihnen zurück. Werden Sie freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten endgültig.

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So läuft es ab

  1. Erstkontakt: Kurze Schilderung der Situation, Fristen & Termine klären (telefonisch/E‑Mail).
  2. Prüfung Pflichtverteidigung: Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO)?
  3. Benennung/Beiordnung: Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden im Gerichtsbezirk München (§§ 141–142 StPO).
  4. Akteneinsicht: Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts, Bewertung der Beweislage, Festlegung der Verteidigungsstrategie.
  5. Vertretung im Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren vom Amtsgericht München bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht.

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