Die Geldstrafe im Strafbefehl ist oft zu hoch.
Sie bekommen Bürgergeld und haben einen Strafbefehl erhalten? Die Geldstrafe ist meistens zu hoch. Sie können Einspruch einlegen. Tragen Sie Amtsgericht und Aktenzeichen ein. Sie bekommen ein fertiges PDF zum Ausdrucken, Unterschreiben und Absenden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Warum Sie zu viel zahlen
Der Strafbefehl ist wie ein Urteil. Der Richter setzt die Anzahl und die Höhe der sogenannten Tagessätze fest. Zusammen bilden sie die Geldstrafe.
Die Anzahl der Tagessätze bestimmt der Richter nach der Schwere der Schuld. Für den Diebstahl eines Stück Brotes gibt es weniger Tagessätze als für den Diebstahl eines wertvollen Goldrings.
Die Höhe der Tagessätze richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Aber es gibt eine wichtige Grenze. Das Gesetz sagt: Dem Täter muss genug Geld zum Leben bleiben. Das ist Ihr Existenzminimum. (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB)
Gerichte dürfen das Einkommen schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB). Genau bei dieser Schätzung passieren Fehler und die Geldstrafe wird zu hoch festgesetzt.
Die Lösung ist ein Einspruch vom Anwalt, um die Geldstrafe zu reduzieren. Aber bei Strafverfahren zahlt der Staat den Anwalt nicht. Beratungshilfe gibt es nur für ein kurzes Gespräch, nicht für die Vertretung. Und einen Pflichtverteidiger gibt es bei einer Geldstrafe nicht.
Das ist für viele Menschen ein Problem. Nur wenige Leute können teure Anwälte bezahlen. Die meisten haben kein Geld für einen Anwalt. Sollen diese Menschen dann ohne Anwalt bleiben? Oder die zu hohe Geldstrafe einfach akzeptieren? Das kann nicht die Lösung sein.
Einspruch jetzt erstellen
Gericht und Aktenzeichen eintragen, fertig. Sie bekommen ein PDF zum Ausdrucken, Unterschreiben und Absenden. Kein Anwalt nötig, kostenlos.
Ich übernehme das für Sie
Wenn Sie den Einspruch nicht selbst einlegen wollen oder können, mache ich das für Sie. Aber der Anwalt darf nicht kostenlos arbeiten. Das Gesetz verbietet das. Für den einfachen Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe, ohne Gerichtstermin, kostet es 200 €. Sie können auch in Raten zahlen.
Schreiben Sie mir eine E-Mail. Anhang: Strafbefehl und aktueller Bürgergeldbescheid als Foto. Der Einspruch kann innerhalb eines Werktags bei Gericht sein.
E-Mail an den Anwalt 100 % vertraulich. Anwaltliche Schweigepflicht.