Die Geldstrafe im Strafbefehl ist oft zu hoch.
Sie bekommen Bürgergeld und haben einen Strafbefehl erhalten? Die Geldstrafe ist meistens zu hoch. Sie können Einspruch einlegen. Auf dieser Seite finden Sie die genauen Sätze zum Abschreiben.
Warum Sie zu viel zahlen
Der Strafbefehl ist wie ein Urteil. Der Richter setzt die Anzahl und die Höhe der sogenannten Tagessätze fest. Zusammen bilden sie die Geldstrafe.
Die Anzahl der Tagessätze bestimmt der Richter nach der Schwere der Schuld. Für den Diebstahl eines Stück Brotes gibt es weniger Tagessätze als für den Diebstahl eines wertvollen Goldrings.
Die Höhe der Tagessätze richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Aber es gibt eine wichtige Grenze. Das Gesetz sagt: Dem Täter muss genug Geld zum Leben bleiben. Das ist Ihr Existenzminimum. (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB)
Gerichte dürfen das Einkommen schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB). Genau bei dieser Schätzung passieren Fehler und die Geldstrafe wird zu hoch festgesetzt.
Die Lösung ist ein Einspruch vom Anwalt, um die Geldstrafe zu reduzieren. Aber bei Strafverfahren zahlt der Staat den Anwalt nicht. Beratungshilfe gibt es nur für ein kurzes Gespräch, nicht für die Vertretung. Und einen Pflichtverteidiger gibt es bei einer Geldstrafe nicht.
Das ist für viele Menschen ein Problem. Nur wenige Leute können teure Anwälte bezahlen. Die meisten haben kein Geld für einen Anwalt. Sollen diese Menschen dann ohne Anwalt bleiben? Oder die zu hohe Geldstrafe einfach akzeptieren? Das kann nicht die Lösung sein.
Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten.
1. Sie legen Einspruch ein. Dann gibt es einen Gerichtstermin. Das Ziel: Das Verfahren wird beendet ohne Strafe. Aber Achtung: Im Gericht sind der Staatsanwalt und der Richter. Die Geldstrafe kann auch höher werden. Keine Angst: Wenn die Schätzung falsch war, bekommen Sie eine geringere Geldstrafe. Schreiben Sie dem Amtsgericht folgenden Satz:
Hiermit lege ich gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen ___ Cs ___ Js ____/__ Einspruch ein.
2. Sie legen Einspruch ein, aber nur gegen die Höhe der Geldstrafe. Nachteil: Sie akzeptieren, dass Sie schuldig sind. Vorteil: Die Geldstrafe wird kleiner. Meistens gibt es keinen Gerichtstermin. Schreiben Sie dem Amtsgericht folgenden Satz:
Hiermit lege ich gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen ___ Cs ___ Js ____/__ Einspruch ein. Der Einspruch wird auf die Höhe der Tagessätze beschränkt.
Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, tun Sie etwas. Zahlen Sie keine zu hohe Geldstrafe. Legen Sie Einspruch ein. Sie haben zwei Wochen Zeit. Die zwei Wochen beginnen an dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankommt. Schreiben Sie den Einspruch auf ein Blatt Papier. Unterschreiben Sie.
Ich übernehme das für Sie
Wenn Sie den Einspruch nicht selbst einlegen wollen oder können, mache ich das für Sie. Aber der Anwalt darf nicht kostenlos arbeiten. Das Gesetz verbietet das. Für den einfachen Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe, ohne Gerichtstermin, kostet es 200 €. Sie können auch in Raten zahlen.
Schreiben Sie mir eine E-Mail. Anhang: Strafbefehl und aktueller Bürgergeldbescheid als Foto. Der Einspruch kann innerhalb eines Werktags bei Gericht sein.
E-Mail an den Anwalt 100 % vertraulich. Anwaltliche Schweigepflicht.