Sagen Sie nichts ohne Anwalt. Alles was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet.

Vorladung als Beschuldigter?
Nicht aussagen.

Sie haben Post von der Polizei bekommen. Eine Vorladung zur Vernehmung oder ein Anhörungsbogen. Ihr erster Impuls: Angst. Manche ignorieren das Schreiben und stecken den Kopf in den Sand. Andere möchten hingehen und die Sache klären. Beides ist ein großer Fehler. Im Ermittlungsverfahren werden die wichtigsten Weichen gestellt. Jetzt zählt eine gute anwaltliche Beratung.

  • Ich kläre, ob Sie zu dieser Vorladung erscheinen müssen
  • Akteneinsicht zeigt, was die Polizei wirklich gegen Sie hat
  • Es muss nicht in einer Anklage enden.
Strafverteidiger Mario Jagar
Mario Jagar Strafverteidiger · Kanzlei Schwert & Schild
Ihr Anruf ist 100 % vertraulich. Anwaltliche Schweigepflicht ab dem ersten Gespräch.
Vergütungsvereinbarung
1.500 €
  • 1. 200 € bei Auftragserteilung
  • 2. 300 € für Beratung nach Akteneinsicht · ca. 3 Wochen
  • 3. 1.000 € für den Antrag auf Einstellung · ca. 9 Monate

Sie starten mit 200 €. Der größte Teil wird erst bei Abschluss des Verfahrens fällig.

Anwaltliche Schweigepflicht
Bayernweit
100 % Strafrecht
Auch abends & am Wochenende

Was haben Sie erhalten?

Das entscheidet, wie Sie sich verhalten sollten.

Nicht reagieren

Geben Sie mir die Vorladung.

Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten. Gehen Sie nicht hin und machen Sie keine Angaben zur Sache. Ich sage den Termin ab, beantrage Akteneinsicht und übernehme Ihre Strafverteidigung. Die wichtigsten Weichen werden jetzt gestellt.

Jetzt anrufen
Vorsicht, Falle

Als Zeuge geladen? Seien Sie vorsichtig.

Die Polizei lädt Menschen als Zeuge vor und macht sie auf der Dienststelle zum Beschuldigten. Was Sie als vermeintlicher Zeuge sagen, wird plötzlich gegen Sie verwendet. Rufen Sie mich an, bevor Sie hingehen. Ich kläre, ob Sie tatsächlich Zeuge sind oder ob Sie sich schützen müssen.

Jetzt anrufen
Zuerst klären

Kein Problem. Das klären wir.

Viele Menschen wissen nicht genau, was sie erhalten haben. Ein kurzer Anruf reicht: Beschreiben Sie mir den Brief, und ich sage Ihnen sofort, was es ist, ob Sie reagieren müssen und was der richtige nächste Schritt ist.

Jetzt anrufen

Im Ermittlungsverfahren geht es darum, Fehler zu vermeiden

Die meisten Beschuldigten schaden sich selbst, bevor sie einen Anwalt einschalten. Diese zwei Fehler sehe ich immer wieder.

Fehler

Allein zur Polizei gehen und aussagen

Viele denken, sie können die Sache schnell klären. Das Gegenteil ist der Fall. Jedes Wort, das Sie bei der Polizei sagen, wird protokolliert und gegen Sie verwendet. Auch scheinbar harmlose Aussagen. Auch „Ich war es nicht". Die Polizei ermittelt gegen Sie. Ihre Aufgabe ist es, Beweise zu sammeln.

Richtig

Jetzt Anwalt einschalten

Ich kläre zuerst, ob Sie zu dieser Vorladung überhaupt erscheinen müssen. Sie machen keine Angaben zur Sache. Ich beantrage Akteneinsicht und sehe, was die Ermittler tatsächlich gegen Sie in der Hand haben. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine Strategie, die auf das bestmögliche Ergebnis abzielt. Jetzt die Kanzlei Schwert & Schild zu beauftragen ist die wichtigste Investition in Ihre Zukunft.

Sie haben mehr Optionen als Sie denken

Ein Ermittlungsverfahren muss nicht in einer Anklage mit Gerichtsverhandlung enden. Als Beschuldigter haben Sie Rechte und Optionen, die viele nicht kennen.

Nicht jede Vorladung ist gleich

Vorladung ist nicht gleich Vorladung. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten. Einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht hingegen schon. Ich kläre mit Ihnen, um welche Art von Vorladung es sich handelt und wie Sie sich verhalten sollten.

Sie machen keine Angaben zur Sache

Das Aussageverweigerungsrecht ist Ihr wichtigstes Recht im Ermittlungsverfahren. Sie dürfen zu allen Vorwürfen schweigen. Das darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam auf Grundlage der Ermittlungsakte.

Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus

Manchmal kommt statt einer Vorladung ein Anhörungsbogen. Darauf sollen Sie schriftlich zum Vorwurf Stellung nehmen. Füllen Sie diesen Bogen nicht aus. Was Sie dort hineinschreiben, wird Teil der Ermittlungsakte. Ich kann nach Akteneinsicht gezielt und strategisch Stellung nehmen.

Es gibt mehrere Wege, wie das enden kann

Das Ermittlungsverfahren bietet mehrere Optionen. Denkbar sind: eine Einstellung des Verfahrens ohne jede Folge, eine Einstellung gegen Geldauflage (keine Vorstrafe), oder ein diskretes Ende durch Strafbefehl ohne öffentliche Gerichtsverhandlung. Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Beweislage ab. Genau das prüfe ich für Sie.

Was auf dem Spiel steht

Ohne anwaltliche Verteidigung riskieren Sie Folgen, die Ihr Leben verändern.

📋

Vorstrafe

Eintrag im Bundeszentralregister. Bleibt jahrelang bestehen.

💼

Karriere

Führungszeugnis für Arbeitgeber. Beamtenstatus. Zulassungen.

🚗

Führerschein

Entzug der Fahrerlaubnis. MPU. Sperrfrist.

⚖️

Gerichtsverhandlung

Öffentliche Hauptverhandlung. Arbeitgeber, Familie, Nachbarn.

Jetzt zu handeln ist die wichtigste Investition in Ihre Zukunft.

So läuft es ab

1

Anruf

Sie schildern mir kurz Ihre Situation. Ich sage Ihnen sofort, wie ernst die Lage ist und was jetzt zu tun ist. Das dauert 5 Minuten.

2

Akteneinsicht

Ich beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst wenn ich die Akte kenne, weiß ich, was die wirklich gegen Sie haben. Das ist die Grundlage für alles Weitere.

3

Strategie

Auf Basis der Akte besprechen wir die Verteidigungsstrategie. Ich sage Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen und was realistisch erreichbar ist.

4

Bestmögliches Ergebnis

Ich arbeite auf das beste Ergebnis hin: eine Einstellung des Verfahrens, eine Einstellung gegen Geldauflage oder, wenn nötig, ein diskretes Ende durch Strafbefehl ohne öffentliche Gerichtsverhandlung. Was realistisch ist, besprechen wir nach Akteneinsicht. Es ist sehr individuell.

Strafverteidiger Mario Jagar – Kanzlei Schwert & Schild

Ihr Anwalt: Mario Jagar

Ich bin Strafverteidiger in München und vertrete Mandanten in ganz Bayern. Meine Kanzlei heißt Schwert & Schild, weil genau das meine Arbeit beschreibt: Angriff und Verteidigung. Wenn die Polizei gegen Sie ermittelt, sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und arbeite auf die bestmögliche Lösung hin.

100 % Strafrecht RAK München Auch abends & am Wochenende
5,0
5,0 von 5 Sternen bei Google · Kanzlei Schwert & Schild

Häufige Fragen zur Vorladung

Muss ich einer Vorladung der Polizei Folge leisten?

Das hängt davon ab, wer die Vorladung ausgestellt hat. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten. Einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht schon. Ich kläre mit Ihnen, um welche Vorladung es sich handelt und wie Sie sich verhalten sollten.

Was passiert, wenn ich nicht hingehe?

Das Ermittlungsverfahren läuft weiter. Die Polizei schließt ihre Ermittlungen ab und gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann, ob angeklagt wird, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird. Genau deshalb ist es so wichtig, jetzt einen Anwalt einzuschalten. Ich beantrage Akteneinsicht und arbeite aktiv darauf hin, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, bevor die Staatsanwaltschaft entscheidet.

Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nein. Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Alles was Sie dort hineinschreiben, wird Teil der Ermittlungsakte und gegen Sie verwendet. Ihr Anwalt kann nach Akteneinsicht gezielt und strategisch Stellung nehmen.

Ist Schweigen nicht verdächtig?

Nein. Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Es ist Ihr verfassungsmäßiges Recht. Jeder Strafverteidiger wird Ihnen raten, im Ermittlungsverfahren zunächst zu schweigen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Was kostet die Verteidigung?

Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren kostet 1.500 €. 200 € bei Auftragserteilung, 300 € für die Beratung nach Akteneinsicht, 1.000 € für den Antrag auf Einstellung. Die letzte Zahlung wird erst bei Abschluss des Verfahrens fällig. Dafür erhalten Sie Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage, Verteidigungsstrategie und Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Wie kann das Verfahren enden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten: eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht), eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO (keine Vorstrafe), ein Strafbefehl (Geldstrafe ohne öffentliche Verhandlung) oder im schlechtesten Fall eine Anklage. Welcher Weg realistisch ist, hängt von der Beweislage ab. Das ist sehr individuell. Genau deshalb brauche ich zuerst Akteneinsicht.

Ich habe eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft. Was tun?

Einer Ladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie Folge leisten. Aber auch dort gilt: Sie haben das Recht zu schweigen. Rufen Sie vorher an, damit ich Sie begleiten oder vertreten kann. Im besten Fall kann ich die Vernehmung abwenden oder den Termin verschieben.

Vorladung erhalten? Jetzt anrufen.

Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Jetzt zu handeln ist die wichtigste Investition in Ihre Zukunft.

Was nach Ihrem Anruf passiert:

  • 1 Sie schildern mir kurz Ihre Situation. Das dauert 5 Minuten. Alles vertraulich.
  • 2 Ich sage Ihnen sofort, wie ernst die Lage ist und ob Sie einen Anwalt brauchen.
  • 3 Wenn Sie wollen, beantrage ich noch am selben Tag Akteneinsicht.
Nicht aussagen! Zuerst Anwalt anrufen. Nicht aussagen! Jetzt anrufen.