Pflichtverteidiger & Strafverteidiger in München
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Strafverteidigung bei allen Delikten: Verkehrsstrafrecht, Vermögensdelikte, Gewaltdelikte, Sexualstraftaten und BTM.
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Portrait von Rechtsanwalt Mario Jagar, Strafverteidiger

Rechtsanwalt Mario Jagar

  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
  • Diplom‑Jurist Univ. (LMU München)
  • Rechtsassessor (Bay. StMJ / LJPA)

FAQ: Pflichtverteidigung in München

Welche Strafe droht einem Täter?

Grundsätzlich drohen nach dem Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Was ist der Unterschied zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach Ihrem Einkommen. Eine Freiheitsstrafe ist ein Gefängnisaufenthalt, der unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Wie hoch ist ein Tagessatz bei einer Geldstrafe?

Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 60 Tagessätzen beträgt die Gesamtstrafe etwa zwei Monatsgehälter.

Wann kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Eine Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahre kann in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Delikten mit einer Mindeststrafe von drei Jahren oder mehr (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) ist keine Bewährung möglich.

Was bringt mir ein Anwalt?

Die Verhängung einer Strafe durch Urteil oder Strafbefehl ist an gesetzlich geregelte Voraussetzungen geknüpft. Strafverfahren sind für den Staat ein Massengeschäft. Richter und Staatsanwälte haben viel Arbeit und wenig Zeit. Wehrlose Beschuldigte enden als leichte Beute. Was ändert sich daran durch einen Anwalt? Selbst wenn die Tat eindeutig nachweisbar ist, kann ein Anwalt bei leichter bis mittlerer Kriminalität eine Einstellung z.B. gegen Geldauflage erreichen.

Was ist schwere Kriminalität und was ist es nicht?

Zur schweren Kriminalität zählen Straftaten, für die das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorschreibt. Das sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Beispiel: Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Dafür gibt es mindestens ein Jahr Gefängnisstrafe. Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen. Die normale Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen, weil nach § 223 StGB eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahre verhängt werden kann.

Warum ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen so wichtig?

Bei einem Vergehen kann das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. Bei einem Verbrechen gibt es nur die Möglichkeit der Einstellung aus Mangel an Beweisen oder Anklage. Mit der Anklage wird das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet. In Bayern enden nur 1,8 % der Verfahren mit einem Freispruch. Sie können die Zahlen hier nachprüfen: Landesamt für Statistik

Was ist mit dem Führerschein?

Die Behörden werden gnadenlos versuchen, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht müssen Sie den Führerschein häufig abgeben.
Achtung bei Betäubungsmitteln! Wer den Konsum von BtM (Kokain, MDMA etc.) einräumt, der schreddert damit seine Fahrerlaubnis. Das ist kein Scherz. Eine Line Koks im Wohnzimmer gezogen und der Lappen ist weg.

Was gibt es für Strafverteidiger?

Es gibt Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Jeder darf sich seinen Anwalt zur Verteidigung auswählen (Wahlverteidiger). Die Pflichtverteidigung hängt von bestimmten weiteren Voraussetzungen ab.

Wer bekommt einen Pflichtverteidiger?

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern von der Schwere des Tatvorwurfs.
Beispiel: Die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe droht. Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen eher nicht vor bei einer drohenden Geldstrafe. Ich erkläre Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kann ich meinen Verteidiger selbst auswählen?

Ja. Innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist können Sie einen Pflichtverteidiger selbst benennen. Andernfalls wählt das Amtsgericht bzw. Landgericht München den Pflichtverteidiger aus. Sie sollten Ihren Anwalt immer selbst auswählen!

Entstehen mir eigene Kosten bei Pflichtverteidigung?

Ja. Der Staat streckt die Anwaltskosten nur vor und holt sich das Geld am Ende vom Verurteilten zurück. Die Kosten des Pflichtverteidigers sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Wenn nach Anklagerhebung ein Pflichtverteidiger vom Amtsgericht beigeordnet wird, dann fallen als Grundkosten 370,00 € an und pro Gerichtstag 264,00 €. Dauert die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht einen Tag, dann kostet die Pflichtverteidigung also 634,00 €.

Und wenn ich keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe und auch kein Geld für einen Wahlverteidiger?

Bevor Sie aus finanziellen Gründen auf einen Strafverteidiger verzichten, vereinbaren wir eine Ratenzahlung. Nach § 49b Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Strafverteidiger nicht kostenlos arbeiten.

Was ist der Haken an der Sache?

Der Rechtsanwalt ist kein Fachanwalt. Für Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Völkerstrafrecht ist Schwert & Schild nicht die richtige Kanzlei.

Wo befindet sich die Kanzlei?

Die Kanzlei Schwert & Schild befindet sich in der Arnulfstraße 195, 80634 München (Haltestelle Briefzentrum).

Warum ist Schwert & Schild die richtige Kanzlei für Sie?

Unabhängige Perspektive

Überregional tätige Anwälte bringen frische Perspektiven und neue Verteidigungsansätze, die nicht durch lokale Gepflogenheiten eingeschränkt sind.

Kompromisslose Verteidigung

Strafverteidiger sind die Rüstkammer der Bürgerrechte.
Diese Kanzlei lebt für den Kampf ums Recht gegen die staatliche Machtüberschreitung. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, gehen Sie zu einem Strafverteidiger.
Vertrauen Sie im kommenden Konflikt auf Schwert & Schild!

Bayernweit im Einsatz

Wettbewerb schafft Auswahl und damit bessere Angebote für Mandanten. Wer überregional tätig ist, überzeugt nicht durch Nähe, sondern durch Leistung.

Leistungen der Kanzlei: Ihr Strafverteidiger und Pflichtverteidiger in München

Untersuchungshaft & Haftprüfung

Prüfung der Haftvoraussetzungen, Haftprüfung/-beschwerde, Besuch in der JVA und Abstimmung der nächsten Schritte.

Ermittlungsverfahren

Kommunikation mit den Behörden, Antrag auf Akteneinsicht, Einordnung der Vorwürfe und Festlegung der Verteidigungsstrategie.

Hauptverhandlung

Vorbereitung der Beweisaufnahme, Anträge in der Hauptverhandlung, Wahrnehmung Ihrer prozessualen Rechte.

Strafbefehl & Einspruch

Prüfung von Fristen und Erfolgsaussichten, Einspruchseinlegung und weitere Vertretung im Verfahren.

Berufung & Revision

Bewertung des Urteils, Rechtsmittelberatung und – sofern angezeigt – Einlegung und Begründung des Rechtsmittels.

Strafvollstreckung

Verteidigung bei Bewährungswiderruf.
Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarungen bei Geldstrafe.

So läuft es ab

  1. Erstkontakt – kurze Schilderung der Situation, Fristen & Termine klären (telefonisch/E‑Mail/WhatsApp).
  2. Prüfung Pflichtverteidigung – liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO)?
  3. Benennung/Beiordnung – Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden im Gerichtsbezirk München (§§ 141–142 StPO).
  4. Akteneinsicht – Bewertung der Beweislage, Festlegung der Verteidigungsstrategie.
  5. Vertretung im Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren vom Amtsgericht München bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht.

Kontakt & Soforthilfe

Sie erreichen mich direkt – ohne Umwege:

Durch Kontaktaufnahme allein kommt kein Mandatsverhältnis zustande.