Unabhängige Perspektive
Überregional tätige Anwälte bringen frische Perspektiven und neue Verteidigungsansätze, die nicht durch lokale Gepflogenheiten eingeschränkt sind.
Strafverteidiger in München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Nürnberg und ganz Bayern.
Verkehrsstrafrecht, Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität, Sexualstraftaten und Rauschgiftkriminalität.
Überregional tätige Anwälte bringen frische Perspektiven und neue Verteidigungsansätze, die nicht durch lokale Gepflogenheiten eingeschränkt sind.
Strafverfahren enden nicht beim Amtsgericht. Die nächste Instanz (Berufung) ist das Landgericht. Revisionen konzentrieren sich auf das BayObLG (München, Nürnberg, Bamberg) und BGH (Karlsruhe & Leipzig).
Wettbewerb schafft Auswahl und damit bessere Angebote für Mandanten. Wer überregional tätig ist, überzeugt nicht durch Nähe, sondern durch Leistung.
Prüfung der Haftvoraussetzungen, Haftprüfung/-beschwerde, Besuch in der JVA und Abstimmung der nächsten Schritte.
Kommunikation mit den Behörden, Antrag auf Akteneinsicht, Einordnung der Vorwürfe und Festlegung der Verteidigungsstrategie.
Vorbereitung der Beweisaufnahme, Anträge in der Hauptverhandlung, Wahrnehmung Ihrer prozessualen Rechte.
Prüfung von Fristen und Erfolgsaussichten, Einspruchseinlegung und weitere Vertretung im Verfahren.
Bewertung des Urteils, Rechtsmittelberatung und – sofern angezeigt – Einlegung und Begründung des Rechtsmittels.
Verteidigung bei Bewährungswiderruf.
Es gibt Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Jeder darf sich seinen Anwalt zur Verteidigung auswählen (Wahlverteidiger). Die Pflichtverteidigung hängt von bestimmten weiteren Voraussetzungen ab.
Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt von der Schwere des Tatvowurfs ab. Beispiel: Die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe droht. Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen eher nicht vor bei einer drohenden Geldstrafe. Ich erkläre Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ja. Innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist können Sie einen Verteidiger selbst benennen. Andernfalls wählt das Gericht. Sie sollten Ihren Anwalt immer selbst auswählen!
Ja. Der Staat streckt die Anwaltskosten nur vor und holt sich das Geld am Ende vom Verurteilten zurück. Die Kosten des Pflichtverteidigers sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Rechnen Sie mit Anwaltskosten ab 630,00 €.
Bevor Sie aus finanziellen Gründen auf einen Strafverteidiger verzeichten, vereinbaren wir eine Ratenzahlung. Nach § 49b Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Strafverteidger nicht kostenlos arbeiten.
Der Rechtsanwalt ist
Sie erreichen mich direkt – ohne Umwege:
Durch Kontaktaufnahme allein kommt kein Mandatsverhältnis zustande.