Pflichtverteidigung in Bayern

Strafverteidiger in München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Nürnberg und ganz Bayern.

Verkehrsstrafrecht, Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität, Sexualstraftaten und Rauschgiftkriminalität.

Portrait

Warum einen überregional tätigen Pflichtverteidiger beauftragen?

Unabhängige Perspektive

Überregional tätige Anwälte bringen frische Perspektiven und neue Verteidigungsansätze, die nicht durch lokale Gepflogenheiten eingeschränkt sind.

Kontinuität der Verteidigung

Strafverfahren enden nicht beim Amtsgericht. Die nächste Instanz (Berufung) ist das Landgericht. Revisionen konzentrieren sich auf das BayObLG (München, Nürnberg, Bamberg) und BGH (Karlsruhe & Leipzig).

Bayernweit im Einsatz

Wettbewerb schafft Auswahl und damit bessere Angebote für Mandanten. Wer überregional tätig ist, überzeugt nicht durch Nähe, sondern durch Leistung.

Strafverteidigung: Typische Konstellationen

Untersuchungshaft & Haftprüfung

Prüfung der Haftvoraussetzungen, Haftprüfung/-beschwerde, Besuch in der JVA und Abstimmung der nächsten Schritte.

Ermittlungsverfahren

Kommunikation mit den Behörden, Antrag auf Akteneinsicht, Einordnung der Vorwürfe und Festlegung der Verteidigungsstrategie.

Hauptverhandlung

Vorbereitung der Beweisaufnahme, Anträge in der Hauptverhandlung, Wahrnehmung Ihrer prozessualen Rechte.

Strafbefehl & Einspruch

Prüfung von Fristen und Erfolgsaussichten, Einspruchseinlegung und weitere Vertretung im Verfahren.

Berufung & Revision

Bewertung des Urteils, Rechtsmittelberatung und – sofern angezeigt – Einlegung und Begründung des Rechtsmittels.

Strafvollstreckung

Verteidigung bei Bewährungswiderruf.

So läuft es ab

  1. Erstkontakt – kurze Schilderung der Situation, Fristen & Termine klären (telefonisch/E‑Mail/WhatsApp).
  2. Prüfung Pflichtverteidigung – liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO)?
  3. Benennung/Beiordnung – Antragstellung und Kommunikation mit Gericht/Staatsanwaltschaft (§§ 141–142 StPO).
  4. Akteneinsicht – Bewertung der Beweislage, Festlegung der Verteidigungsstrategie.
  5. Vertretung – in München, Augsburg, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und bayernweit.

FAQ: Pflichtverteidigung kurz erklärt

Was gibt es für Strafverteidiger?

Es gibt Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Jeder darf sich seinen Anwalt zur Verteidigung auswählen (Wahlverteidiger). Die Pflichtverteidigung hängt von bestimmten weiteren Voraussetzungen ab.

Wer bekommt einen Pflichtverteidiger

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt von der Schwere des Tatvowurfs ab. Beispiel: Die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe droht. Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen eher nicht vor bei einer drohenden Geldstrafe. Ich erkläre Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kann ich meinen Verteidiger selbst auswählen?

Ja. Innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist können Sie einen Verteidiger selbst benennen. Andernfalls wählt das Gericht. Sie sollten Ihren Anwalt immer selbst auswählen!

Entstehen mir eigene Kosten bei Pflichtverteidigung?

Ja. Der Staat streckt die Anwaltskosten nur vor und holt sich das Geld am Ende vom Verurteilten zurück. Die Kosten des Pflichtverteidigers sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Rechnen Sie mit Anwaltskosten ab 630,00 €.

Und wenn ich keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe und auch kein Geld für einen Wahlverteidiger?

Bevor Sie aus finanziellen Gründen auf einen Strafverteidiger verzeichten, vereinbaren wir eine Ratenzahlung. Nach § 49b Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Strafverteidger nicht kostenlos arbeiten.

Was ist der Haken an der Sache?

Der Rechtsanwalt ist kein Fachanwalt.

Kontakt & Soforthilfe

Sie erreichen mich direkt – ohne Umwege:

Durch Kontaktaufnahme allein kommt kein Mandatsverhältnis zustande.