Rechtsanwalt Mario Jagar
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
- Diplom‑Jurist Univ. (LMU München)
- Rechtsassessor (Bay. StMJ / LJPA)
Strafverteidigung bei allen Delikten: Verkehrsstrafrecht, Vermögensdelikte, Gewaltdelikte, Sexualstraftaten und BTM.
Direkter Kontakt & 24/7 erreichbar.
Grundsätzlich drohen nach dem Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach Ihrem Einkommen. Eine Freiheitsstrafe ist ein Gefängnisaufenthalt, der unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 60 Tagessätzen beträgt die Gesamtstrafe etwa zwei Monatsgehälter.
Eine Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahre kann in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Delikten mit einer Mindeststrafe von drei Jahren oder mehr (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) ist keine Bewährung möglich.
Die Verhängung einer Strafe durch Urteil oder Strafbefehl ist an gesetzlich geregelte Voraussetzungen geknüpft. Strafverfahren sind für den Staat ein Massengeschäft. Richter und Staatsanwälte haben viel Arbeit und wenig Zeit. Wehrlose Beschuldigte enden als leichte Beute. Was ändert sich daran durch einen Anwalt? Selbst wenn die Tat eindeutig nachweisbar ist, kann ein Anwalt bei leichter bis mittlerer Kriminalität eine Einstellung z.B. gegen Geldauflage erreichen.
Zur schweren Kriminalität zählen Straftaten, für die das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorschreibt. Das sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Beispiel: Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Dafür gibt es mindestens ein Jahr Gefängnisstrafe. Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen. Die normale Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen, weil nach § 223 StGB eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahre verhängt werden kann.
Bei einem Vergehen kann das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. Bei einem Verbrechen gibt es nur die Möglichkeit der Einstellung aus Mangel an Beweisen oder Anklage. Mit der Anklage wird das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet. In Bayern enden nur 1,8 % der Verfahren mit einem Freispruch. Sie können die Zahlen hier nachprüfen: Landesamt für Statistik
Die Behörden werden gnadenlos versuchen, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht müssen Sie den Führerschein häufig abgeben.
Achtung bei Betäubungsmitteln! Wer den Konsum von BtM (Kokain, MDMA etc.) einräumt, der schreddert damit seine Fahrerlaubnis. Das ist kein Scherz. Eine Line Koks im Wohnzimmer gezogen und der Lappen ist weg.
Es gibt Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Jeder darf sich seinen Anwalt zur Verteidigung auswählen (Wahlverteidiger). Die Pflichtverteidigung hängt von bestimmten weiteren Voraussetzungen ab.
Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern von der Schwere des Tatvorwurfs.
Beispiel: Die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe droht. Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen eher nicht vor bei einer drohenden Geldstrafe. Ich erkläre Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ja. Innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist können Sie einen Pflichtverteidiger selbst benennen. Andernfalls wählt das Amtsgericht bzw. Landgericht München den Pflichtverteidiger aus. Sie sollten Ihren Anwalt immer selbst auswählen!
Ja. Der Staat streckt die Anwaltskosten nur vor und holt sich das Geld am Ende vom Verurteilten zurück. Die Kosten des Pflichtverteidigers sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Wenn nach Anklagerhebung ein Pflichtverteidiger vom Amtsgericht beigeordnet wird, dann fallen als Grundkosten 370,00 € an und pro Gerichtstag 264,00 €. Dauert die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht einen Tag, dann kostet die Pflichtverteidigung also 634,00 €.
Bevor Sie aus finanziellen Gründen auf einen Strafverteidiger verzichten, vereinbaren wir eine Ratenzahlung. Nach § 49b Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Strafverteidiger nicht kostenlos arbeiten.
Der Rechtsanwalt ist kein Fachanwalt. Für Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Völkerstrafrecht ist Schwert & Schild nicht die richtige Kanzlei.
Die Kanzlei Schwert & Schild befindet sich in der Arnulfstraße 195, 80634 München (Haltestelle Briefzentrum).
Überregional tätige Anwälte bringen frische Perspektiven und neue Verteidigungsansätze, die nicht durch lokale Gepflogenheiten eingeschränkt sind.
Strafverteidiger sind die Rüstkammer der Bürgerrechte.
Diese Kanzlei lebt für den Kampf ums Recht gegen die staatliche Machtüberschreitung. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, gehen Sie zu einem Strafverteidiger.
Vertrauen Sie im kommenden Konflikt auf Schwert & Schild!
Wettbewerb schafft Auswahl und damit bessere Angebote für Mandanten. Wer überregional tätig ist, überzeugt nicht durch Nähe, sondern durch Leistung.
Prüfung der Haftvoraussetzungen, Haftprüfung/-beschwerde, Besuch in der JVA und Abstimmung der nächsten Schritte.
Kommunikation mit den Behörden, Antrag auf Akteneinsicht, Einordnung der Vorwürfe und Festlegung der Verteidigungsstrategie.
Vorbereitung der Beweisaufnahme, Anträge in der Hauptverhandlung, Wahrnehmung Ihrer prozessualen Rechte.
Prüfung von Fristen und Erfolgsaussichten, Einspruchseinlegung und weitere Vertretung im Verfahren.
Bewertung des Urteils, Rechtsmittelberatung und – sofern angezeigt – Einlegung und Begründung des Rechtsmittels.
Verteidigung bei Bewährungswiderruf.
Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarungen bei Geldstrafe.
Sie erreichen mich direkt – ohne Umwege:
Durch Kontaktaufnahme allein kommt kein Mandatsverhältnis zustande.